Die Berufsausbildung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Zum 1. August 2003 ist eine neue Ausbildungsverordnung über die gestreckte Gesellenprüfung in Kraft getreten. Die Leistungen der Zwischenprüfung, werden jetzt als Teil 1 der Gesellenprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Gesellenprüfung mit einbezogen. Die bisherige Gesellenprüfung gilt nun als Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses ist der Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35% und der Teil 2 mit 65 % zu gewichten.
Bei der Berufsausbildung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in kann zwischen folgenden Fachrichtungen gewählt werden:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten & Kenntnisse:
In Bezug auf o. g. Fachrichtungen gibt es darüber hinaus diverse Qualifikationen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kreishandwerkerschaft Barnim.
Ansprechpartnerin: Frau Keil (Tel.: 0 33 34 / 25 69 -13)